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EU-Kommunalabwasserrichtlinie

Die Finanzierung der Abwasserbeseitigung über Gebühren und Beiträge stellt die Kommunen und letztlich damit die Bürger vor steigende Herausforderungen. Dies zum einen vor dem Hintergrund steigender Belastungen auf Grund der entsprechenden Entwicklung beispielsweise der Energiekosten, der Zinsen und der Baupreise. Zum anderen aber auch durch die höheren Ansprüche an die Technik der Abwasserbeseitigung.

In diesem Zusammenhang ist auch die Revision der EU-Kommunalabwasserrichtlinie von Bedeutung. Diese Richtlinie betrifft insbesondere das Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und soll Umweltschäden durch die Einleitung von unzureichend gereinigtem Abwasser verhindern.

Eine Maßnahme hierzu besteht in der verpflichtenden Einführung einer so genannten vierten Reinigungsstufe für Kläranlagen, wobei die Verpflichtung in zeitlicher Hinsicht nach Größenklasse der Anlagen und Mikroschadstoffkonzentrationen variiert. Zu begrüßen aus kommunaler Sicht ist der damit einhergehende Ansatz, zur Finanzierung dieser Maßnahmen das Verursacherprinzip durch die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung umzusetzen und eine Überwälzung dieser Kosten auf die Gebührenzahler zu vermeiden. Die individuellen Beiträge der Hersteller, beispielsweise der Arzneimittel- oder Kosmetikindustrie sollen sich hierbei aus der Quantität und der Toxizität der eingebrachten Stoffe orientieren.

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