Organisatorische Beratung für die Energiewirtschaft
Energieversorgungsunternehmen sehen sich ständig neuen Anforderungen ausgesetzt. Zukunftssicher aufgestellt bleibt nur, wer bestehende Prozesse und
Unternehmensorganisation regelmäßig analysiert und sich den Markt- und Wettbewerbsveränderungen anpasst. Das Energieversorgungsunternehmen der Zukunft wird
smarter, dezentraler und flacher organisiert, aber auch transparenter sein.
Gemeinsam finden wir die passende Unternehmensstruktur – Rechtsform, Organisationsform, Satzungen und mehr.
Zeit fürs Kennenlernen! Unser Expertenteam analysiert zunächst sorgfältig die Situation Ihres Unternehmens, um Ihnen maßgeschneiderte Handlungsempfehlungen geben
zu können. Ziel unserer Organisations-, Transaktions- und Steuerberatung ist eine betriebswirtschaftlich, steuerlich und technisch optimale Ausrichtung Ihrer
Unternehmensstruktur. Stets behalten wir dabei eine Frage im Blick: Rechnet sich das in der Zukunft?
Unsere Leistungen
Wir bieten Ihnen im Rahmen der Organisationsberatung ganzheitliche und vernetzte Lösungen an.
Wir helfen Ihnen beim Aufbau Ihrer Unternehmensstruktur durch die Erarbeitung von Satzungen und Gesellschaftsverträgen.
Wir bringen unsere Expertise ein, um Ihr Unternehmen nach wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekten optimal zu organisieren.
Wir helfen Ihnen beim Aufbau/Erweiterung Ihrer Unternehmensstruktur durch die Erarbeitung erforderlicher Grundlagen. Hierzu gehören z. B.:
- die Moderation der Projektphasen;
- die Identifizierung und Analyse der Partner;
- die Entwicklung valider Geschäftsmodelle;
- die Bewertung von Betätigungsfeldern und Synergiepotenzialen;
- die Definition der Wertschöpfungsbreite und -tiefe;
- die Wahl der Rechtsform & Organisationsform und
- die Ausgestaltung von Satzungen & Gesellschaftsverträgen.
Ob einzelne Betriebsanweisung oder Betriebshandbuch, die Organisation und die Beschreibung besonderer betrieblicher Vorgehensweisen sind – vor dem
Hintergrund der Organisationshaftung – im Unternehmen unabdingbar. Aufgrund sich ständig ändernder technischer und rechtlicher Richtlinien/Gesetze
unterliegen diese Beschreibungen einem permanenten Anpassungsprozess. Dienen die Anweisungen dem Mitarbeiter als Nachschlagewerk, so sind sie für
die Leitungsfunktionen wichtige Grundlagen, für die Definition der Verantwortungstiefe.
Auch unter steuerlichen Gesichtspunkten ist die Verschriftlichung von Prozessen und Anweisungen geboten. Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung
und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GOBD) legen unter anderem fest, dass
jedes Unternehmen eine sogenannte Verfahrensdokumentation haben und einhalten muss. Fehlt eine solche, kann das Finanzamt die gesamte Buchführung
verwerfen. Flankiert wird unsere Unterstützung für Sie durch unsere steuerliche Beratung zum Tax Compliance Management System. Die
Verfahrensdokumentation ist eine Zusammenfassung, wie die Buchführung im Betrieb organisiert ist. Kurz gefasst steht darin, wer wann wo welche
Belege abheftet; wer im Unternehmen den Posteingang öffnet und erfasst; wer Rechnungen schreibt und wo diese abgelegt werden; wie die Rechnungen
kontrolliert werden; und wie und wo die Archivierung aufbewahrungspflichtiger Belege stattfindet und welche Belege vernichtet werden.
Wir haben umfassende Erfahrungen in der Erstellung und in der Anpassung/Aktualisierung vorhandener Systeme und Verfahrensdokumentationen. Gerne
unterstützen wir Sie mit unserem Know-how.
Durch die umfangreiche Begleitung der Energiewirtschaft kennen wir viele Arbeitnehmer aller Verantwortungsstufen und Arbeitgeber, die Veränderungen
planen.
Suchen Sie geeignete und innovative Mitarbeiter für Ihre Organisation?
Unter Einbeziehung moderner digitaler Portale begleiten wir darüber hinaus Ausschreibungsprozesse und führen Bewerbungsgespräche sowie Assessments
durch, um qualifizierte Mitarbeiter zu finden. Am Ende steht das Vertragswerk.
Nutzen Sie unsere Erfahrungen zur modernen, zeitgerechten Gehaltsfindung, bestehend aus monetären und sozialen Komponenten sowie deren
Berücksichtigung im Vertragswerk.
Wer kennt nicht diese Situation? Der Geschäftsführer oder der leitende Angestellte hat sich anderweitig orientiert und steht dem Unternehmen nur noch
wenige Wochen zur Verfügung. In dieser kurzen Zeit kann die Stelle oft nicht durch einen qualifizierten Nachfolger besetzt werden.
Fragen Sie uns nach einer Lösung. Wir haben bereits in vielen Fällen – im Rahmen des Interimsmanagements – für kurzfristig verfügbaren, zeitlich
begrenzten, Ersatz gesorgt!