Treffen Sie Ihre Entscheidungen auf einer soliden Grundlage?
Eine Jahresabschlussprüfung erfordert tiefe Einblicke in die Struktur und Daten Ihres Unternehmens, was ein hohes Maß an Vertrauen in die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft voraussetzt. Besonders die Prüfung kommunaler Versorgungsunternehmen mit verschiedenen Rechtsformen erfordert spezialisierte
Fachkenntnisse und Erfahrung. Unternehmen müssen darüber hinaus sicherstellen, dass sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
Unsere Experten sichern Ihre Wirtschaftlichkeit – analytisch, systematisch, risikoorientiert.
Durch unsere umfassende Erfahrung und den Einsatz modernster Prüfungsmethodik schaffen wir die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Unsere
Kernkompetenz liegt in der Prüfung kommunaler Energieversorger und Stadtwerke. Unsere Prüfungen liefern verlässliche Daten für Sie und Ihre Abschlussadressaten.
Sie geben wichtige Orientierung für zukünftige Entscheidungen und erfüllen die staatlich vorgeschriebene Kontrollfunktion.
Unsere Leistungen
Als qualifizierte Berater tragen wir zur langfristigen Effizienz Ihres Unternehmens bei.
Wir prüfen den Status Quo, indem wir die Zukunft in den Blick nehmen. Jahresabschlussprüfungen führen wir analytisch, systematisch, risikofokussiert
und damit individuell durch.
Die Prüfung der Rechnungslegung von Energieversorgungsunternehmen, wie auch die Beratung, erfolgt auf Basis der energiespezifischen Regelungen, wie
dem EnWG (z. B. § 6b EnWG) und anderer relevanter spezialgesetzlicher Vorschriften unter Beachtung der einschlägigen Standards des Instituts der
Wirtschaftsprüfer.
Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner in allen Fragen der Wirtschaftsprüfung zur Seite.
Wir führen mit unserer kaufmännischen und technischen Expertise alle Sonderprüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dem
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) sowie der Konzessionsabgabenverordnung durch. In allen
prüfungsrelevanten Fragen zu Erneuerbaren Energien, wie z. B. Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraft-/ Kraftwärme-Kopplungsanlagen oder auch
Bilanzkreismanagement, EEG-Umlage, Einspeisevergütung, Strommengenbilanz, Grenzpreisvergleich, Bundesnetzagentur, Landesregulierungsbehörden,
Übertragungsnetzbetreibern, Bruttowertschöpfung, Stromkostenintensität, BAFA haben wir kompetente Experten.
Auch für Einheiten ohne eine (spezial)gesetzliche oder vertragliche Prüfungspflicht bieten wir bedarfsorientierte prüferische Durchsichten an.
Hierbei orientieren wir uns an den hierzu bestehenden berufsständischen Grundsätzen für derartige Tätigkeiten.
Erscheint aufgrund einer Problemlage eine Sonderprüfung notwendig, erfüllen wir diese Aufgabe dank unserer Expertise gewissenhaft.
Bei Organisationen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist, ist die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung regelmäßig im Rahmen der um die
Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) erweiterten Jahresabschlussprüfung zu prüfen. Dies trifft auch auf die meisten
Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber und Stadtwerke mit unmittelbarer oder mittelbarer kommunaler Beteiligung zu.
Ziel dieser Prüfung ist es, zu untersuchen, ob durch eine geeignete institutionelle Ordnung und Kompetenzverteilung sichergestellt ist, dass die
Entscheidungen der leitenden Organe ordnungsgemäß getroffen und durchgeführt wurden.
Wir prüfen grundsätzlich unter Berücksichtigung des aktuellen Fragenkatalogs des IDW (IDW PS 720).
Ein gut funktionierendes internes Kontrollsystem bietet Ihnen Sicherheit für die Verlässlichkeit Ihrer Geschäftsprozesse und Daten ebenso wie für die
Verlässlichkeit Ihres Controllings.
Wir beurteilen die wesentlichen rechnungslegungsrelevanten Geschäftsprozesse auch in Bezug auf Energiehandelsgeschäfte und strukturierter
Energiebeschaffung auf Implementierung maßgeblicher Schlüsselkontrollen zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung.
Wir unterstützen Sie bei der Steigerung von Wirtschaftlichkeit und Effizienz Ihrer Prozesse und internen Kontrollen.
Die kosten- und nutzenoptimale Unterstützung der Geschäftsprozesse durch die Informationstechnologie (IT) ist ebenso notwendig, wie die nachweisbare
Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Vorgaben.
Wir führen IT-Systemprüfungen nach den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) durch und bieten individuell
auf die Bedürfnisse unserer Mandanten abgestimmte Lösungen.
IT-gestützte Geschäftsprozesse und (teil-)automatisierte Arbeitsabläufe bedingen ein abgestimmtes Zusammenspiel aus rechtssicherem und
betriebswirtschaftlich optimiertem Prozessdesign in Verbindung mit der richtigen Hard- und Softwareauswahl.
Ob elektronischer Rechnungsaustausch, die Digitalisierung und Archivierung papiergebundener Dokumente, die Erhebung und Verarbeitung
personenbezogener Daten, immer sind gesetzliche und regulatorische Vorgaben zu beachten.
Interdisziplinäre Teams unterstützen Sie in jeder Projektphase – von der Planung und dem Design einer rechtssicheren Lösung – bis hin zur
Auditierung und Zertifizierung durch den Wirtschaftsprüfer.
Die Einführung neuer IT-Systeme oder digitaler Workflows birgt in vielerlei Hinsicht Risiken, unabhängig ob Umstellung der Finanzbuchhaltung oder
Einführung eines digitalen Rechnungsworkflows.
Im Rahmen projektbegleitender Prüfungen unterstützen wir Sie partnerschaftlich in allen Projektphasen, stellen extern eine hohe Qualität der
Projektdurchführung sowie die Einhaltung aller regulatorischer Vorgaben sicher und minimieren damit die Projektrisiken.
Über die klassischen regulatorischen Vorgaben hinaus stellen wir für Sie sicher, auch die branchenspezifischen Anforderungen – bspw. Ihrer
Drittmittelgeber – zu erfüllen.